Vertragsschluss
Sie bieten Sie uns, dem Almdorf Vorderbrand, mit ihrer Buchung, die Sie mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, über das Internet oder per E-Mail an uns richten können, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Durch unsere schriftliche Buchungsbestätigung nehmen wir Ihren Auftrag an und der Vertrag kommt zustande. Das Ferienhaus wird Ihnen ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke für die angegebene Vertragsdauer vermietet.
Alle Ferienhäuser werden nur ab einer Mindest- Übernachtungsanzahl von 6 Nächten vermietet.
Die im Mietvertrag angegebene maximale Personenzahl darf nicht überschritten werden.
Bei Buchung können wir eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Gesamtbetrages verlangen, die innerhalb einer Woche nach Buchung zu überweisen ist. Bei Buchungen innerhalb von 21 Tagen vor Reisebeginn ist der Reisepreis in voller Höhe zu zahlen.
Mietpreis und Nebenkosten
Im vereinbarten Mietpreis sind folgende Nebenkosten enthalten:
- Heizung
- Wasser
Mietpreis bei Mehrbelegung
Der Mietpreis bezieht sich auf die Anzahl der vorhandenen Betten in den Schlafräumen. Bei Mehrbelegung durch die Benutzung der Ausziehbetten (+ Wäschepaket) in den Wohnräumen erhöht sich der Mietpreis wie folgt:
für Kinder von 0-5 Jahren kostenlos.
für Kinder von 6-16 Jahren werden pro Person 30 Euro berechnet.
für Erwachsene ab 17 Jahre werden pro Person 60 Euro berechnet.
Wäschepaket
Wäschepaket mit der Nutzung der vorhandenen Bettwäsche, Handtücher, Badetücher, Bademäntel und Geschirrtücher sind im Wochenpreis inbegriffen. Handtücher, Badetücher, Bademäntel und Geschirrtücher werden wöchentlich gewechselt. Wäschepakete mit kürzeren Intervallen berechnen wir mit 15,- € pauschal / Person. Die Betten sind überzogen. Den Rest des Wäschepaketes erhalten Sie bei uns an der Rezeption.
Endreinigung
Für die Endreinigung verrechnen wir pauschal 100,- € . Ab 10 Übernachtungen ist die Endreinigung im Übernachtungspreis mit in begriffen.
Kurtaxe
Bei der Übergabe Ihres Ferienhauses und mit Aushändigung der Kurkarten wird die örtliche Kurtaxe fällig. Diese Gebühr ist nicht im Mietpreis enthalten und wird extra berechnet:
- Pro Person (6 bis 16 Jahre) 1,55 € pro Übernachtung
- Pro Person (ab 17 Jahre) 3,10 € pro Übernachtung
Bezahlung
Ihre Zahlung, abzüglich der Anzahlung, erfolgt spätestens 14 Tage vor Urlaubsantritt per Überweisung.
An-/Abreise
Das Ferienhaus stellen wir Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Am Abreisetag übergeben Sie ihr Ferienhaus bis spätestens 9:30 Uhr.
Erledigen Sie vor der Übergabe insbesondere folgende Arbeiten: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer. Glasflaschen sind selbst zu entsorgen.
Rücktritt durch den Gast
Durch schriftliche Erklärung uns gegenüber können Sie vor Beginn der Mietzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Ihre Verpflichtung zur Entrichtung des Beherbergungspreises bleibt grundsätzlich bestehen, wenn Sie von der Buchung zurücktreten oder die gebuchte Leistung nicht in Anspruch nehmen.
Im Rahmen unseres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes bemühen wir uns um eine anderweitige Belegung des Ferienhauses. Im Falle einer anderweitigen Belegung rechnen wir Ihnen diese an.
Bei vorzeitiger Abreise oder Nichtbeanspruchung der vertraglichen Leistungen bzw. verspäteter Ankunft stellen wir den vollen Mietpreis exkl. Kurtaxe in Rechnung.
Stornieren Sie eine Buchung, werden folgende Stornokosten erhoben:
- bis 60 Tage vor Anreise: 0 %
- 60 Tage bis zur Anreise: 30 %
- 14 Tage bis zur Anreise: 50 %
- 7 Tage bis zur Anreise oder bei nicht Anreise: 90 %
Die angegebene prozentuale Anteil bezieht sich jeweils auf den vollen Buchungspreis einschließlich aller Nebenkosten.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Vorzeitige Vertragsbeendigung
Beendigen Sie den Vertrages vorzeitig, bleibt unser Anspruch auf die volle Buchungssumme unberührt. Im Rahmen unseres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes bemühen wir uns jedoch um eine anderweitige Nutzung der vertraglich vereinbarten, aber nicht in Anspruch genommenen Leistung.
Kündigungsrecht
Sowohl Sie als auch wir können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere dann vor, wenn der Gast das Zimmer vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung müssen wir Ihnen eine kurze Frist zur Abhilfe setzen oder Sie abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle können wir von Ihnen Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
Ein wichtiger Grund liegt für Sie insbesondere dann vor, wenn wir Ihnen nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Unterkunft gewähren.
Pflichten des Gastes
Wir bitten Sie, die Wohnungen sowie das Inventar- und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen sind Sie ersatzpflichtig, wenn diese von Ihnen oder Ihren Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden sind uns unverzüglich anzuzeigen. Entstehen Folgeschäden durch die nicht rechtzeitige Anzeige, sind Sie für dieses ebenfalls ersatzpflichtig.
Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches dürfen nicht in Ausgussbecken und Toilette geworfen oder gegossen werden. Treten Verstopfungen wegen Nichtbeachtung in den Abwasserrohren auf, tragen Sie die Kosten der Instandsetzung.
Hausordnung
Auf dem gesamten Almdorfgelände herrscht Fahrverbot. Ein Stellplatz mit Überdachung und Minigarage für Sportgeräte etc. ist jeweils für eine Alm zugeordnet uns reserviert. Am Stellplatz und den umliegenden Parkmöglichkeiten gilt die StVO.
Sie befinden sich inmitten eines sensiblen Gebiets, welches nicht nur dem Tourismus dient, sondern auch der Landwirtschaft und der Erhaltung der Kulturlandschaft. Geruchs- und Lärmbelästigungen, die mit den landwirtschaftlichen Tätigkeiten einhergehen sind kein Grund zur Mietminderung.
Für die Handhabung und den Gebrauch von technischen Einrichtungen insbesondere Whirlpool, TV mit Hebesystem, Gasgrill, Kaminofen sowie alle Elektrogeräte sind die Bedienungsanleitungen und Hinweise zu beachten. Für Defekte, die auf fehlerhaften Gebrauch zurück zu führen sind, werden Ihnen die Reparaturkosten verrechnet.
Bei Verlust einer Schlüsselkarte müssen alle Ihre Schlüsselkarten neu kodiert werden. Die Kosten für eine Karte betragen 5,- €. Kodierungskosten 15,- € pauschal.
Nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste. Störende Geräusche, wie lautes Tür werfen und Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, sind zu vermeiden. Bitte stellen Sie bei Rundfunk- und Fernsehgeräten Zimmerlautstärke ein. Nachtruhe ist ab 23 Uhr. Das Rauchen in unseren Wohnungen ist nicht gestattet. Rauchen auf dem Balkon oder auf der Terrasse ist jedoch erlaubt. Beachten Sie das Rauchverbot nicht, erheben wir eine Kostenpauschale von 500,- €.
Hausordnung – Feuerwerk an Silvester
Es ist nicht gestattet Feuerwerkskörper, Raketen oder
Kracher in der Nähe der Almhütten zu zünden. Dies ist ein sehr sensibler Bereich, da sich dort sehr viel Holz und auch Stroh befindet. Zudem werden die umliegenden Felder im Sommer landwirtschaftlich genutzt.
Als klimafreundlicher Gastgeber appellieren wir auch an ihr Umweltbewusstsein.
Solltet ihr trotzdem euer Feuerwerk zünden wollen informiert euch vorab an der Rezeption oder per E-Mail wo ihr dies tun könnt.
Haftung
Wir haften für die Richtigkeit der Beschreibung des Ferienhauses und verpflichten uns, die vertraglich vereinbarten Leistungen während der gesamten Mietzeit ordnungsgemäß zu erbringen.
Sollten Mängel am Ferienhaus, dem Inventar etc. vorliegen, unterrichten Sie uns bitte unverzüglich über diese Mängel. Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) sind sonst ausgeschlossen.
Vor Endreinigung des Ferienhauses erfolgt eine augenscheinliche Abnahme.
Unsere Haftung für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits bzw. eines unserer Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung unsererseits von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) beruhen.
Wir haften darüber hinaus nicht in Fällen höherer Gewalt insbesondere nicht für Ihr Eigentum und Ihren Besitz (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
Tierhaltung
Aufgrund der angrenzenden Landwirtschaft ist eine Mitnahme von Tieren, insbesondere Hunden nicht möglich.
Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
Rechtswahl und Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Laufen zuständig. Es findet deutsches Recht Anwendung. Für Klagen unsererseits gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird unser Wohnsitz des als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.